Böhl-Iggelheim, 16.03.2020
Liebe Eltern,
nach den aktuellen Vorgaben des Ministeriums bzw. der Schulaufsichtsbehörde möchten wir Ihnen folgende Informationen zur Notbetreuung geben.
Notbetreuungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Betreuende Grundschule: 12.00 – 14.00 Uhr
Start: Dienstag, 17.03.2020
Anmeldung: umgehend per Email der Schule (gsiggelheim@boehl-iggelheim.de), Anmeldeformulare müssen am Dienstagvormittag in der Schule vorgelegt werden
Anspruch auf Notbetreuung
Generell ist es nur möglich, Kinder zu betreuen, die aktuell keinerlei akuten Infekt (Husten, Schnupfen o.ä.) haben! Diese müssen zum Schutz der anderen zu Hause bleiben.
Die Notbetreuung von Kindern während der Schließung von Schulen richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind.
Zu den systemrelevanten Infrastrukturen zählen insbesondere folgende Bereiche:
- Apotheken, Labore, Praxen, Krankenhäuser/ Pflegeheime und deren Verwaltungen
- Ämter und Behörden
- Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Seelsorge
- Justiz
- Lehrkräfte und Erzieher
- Lebensmittelgeschäfte und Drogeriemärkte
- Lieferbetriebe für Lebensmittel und wichtige Güter des täglichen Bedarfs
- Energie und Wasserversorgung sowie Entsorgung
- Reinigungsdienste für systemrelevante Infrastrukturen und
- Alleinerziehende
Kinder, die in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet, gemäß der Festlegung des Robert-Koch-Instituts, in Italien, in Frankreich, in Österreich oder in der Schweiz waren, müssen entsprechend den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums bis zum Ende einer 14-tägigen Sicherheitszeitspanne zu Hause bleiben und können vorher nicht aufgenommen werden.
Organisation der Gruppen
Die Gruppengröße beträgt maximal 10 Kinder.
Die Kinder werden angewiesen, Abstand zu halten (kein direkter Kontakt).
Die Pausen finden bei Anwesenheit mehrerer Gruppen versetzt statt.
Es findet eine Zugangskontrolle statt (Die Kinder müssen morgens im Pausenhof den zuständigen Betreuungskräften übergeben werden.)
Es findet kein Unterricht statt. Die Kinder arbeiten an den gleichen Aufgaben, wie die Kinder zu Hause.
Um unsere Planungssicherheit zu gewährleisten, melden Sie bitte bereits morgen Ihr Kind per Mail (s. oben) an, auch wenn Ihr Bedarf erst in einer der folgenden Wochen (ab 23.3.2020 bzw. 30.3.2020) sein sollte.
Bei Unklarheiten und Fragen können Sie sich an die Klassenlehrerinnen oder an mich wenden.
Viele Grüße
gez. Mirjam Gallmann
Schulleitung
Fragebogen zur Anmeldung zur Notbetreuung
Name des Kindes: _________________________________
Klasse: _________________________________
Adresse: ___________________________________________________________________
Bitte geben Sie für den Notfall drei Telefonnummern an, unter denen wir Sie oder eine andere Person erreichen können:
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Bitte ankreuzen:
O Mein Kind ist gesund und weist keine Erkältungssymptome auf.
O Wir haben wissentlich keinen Kontakt zu einem Corona-Infizierten gehabt, auch nicht mit einem unter Verdacht stehenden.
O Wir waren in den letzten 14 Tagen nicht in einem Corona-Risikogebiet (Italien Iran, In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) , In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang), In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), In Österreich: Bundesland Tirol, In Spanien: Madrid, In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York, Landkreis Heinsberg NRW)
Name des Kindes:___________________________ Betreuungsbedarf und Zeitraum: □ montags von ________bis__________ Uhr □ dienstags von ________bis__________ Uhr □ mittwochs von ________bis__________ Uhr □ donnerstags von ________bis__________ Uhr □ freitags von ________bis__________ Uhr | |
Arbeitsbereich beider Eltern Bitte ankreuzen: □ Apotheken, Labore, Praxen, Krankenhäuser/ Pflegeheime und deren Verwaltungen; □ Ämter und Behörden □ Polizei, Feuerwehr, Rettungs- dienste und Seelsorge; □ Lehrer und Erzieher □ Justiz; □ Lebensmittelgeschäfte und Drogeriemärkte; □ Lieferbetriebe für Lebensmittel und wichtige Güter des täglichen Bedarfs; □ Reinigungsdienste für systemrelevante Infrastrukturen. | Arbeitgeber: Bescheinigung vom Arbeitsgeber liegt vor _____ ja _____ nein, diese wird schnellstmöglich nach-gereicht |